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  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

    Auf dem österreichischen Arbeitsmarkt bestehen keinerlei Beschränkungen für EU-Bürger und Bürger aus der Schweiz und Liechtenstein. Man kann also als Deutscher dort arbeiten und leben, benötigt weder eine Beschäftigungsbewilligung noch eine Arbeitserlaubnis. Außerdem darf man bei der Job-Suche nicht gegenüber Einheimischen benachteiligt werden. Man kann sich mit einem Arbeitsgesuch an das eigene Arbeitsamt in Deutschland wenden, dieses wird dann an die zuständigen Stellen in Österreich weitergeleitet.

    Nach drei Tagen Aufenthalt in Österreich muss man den Meldezettel bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt bzw. Magistrat) einreichen. Es ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wenn man sich länger als 3 Monate in Österreich aufhält, einen ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dem EU/EWR-Bürger wird freigestellt, einen „Ausweis für Fremde“ (sog. EWR-Ausweis) zu beantragen. Er ist allerdings recht praktisch, um sich innerhalb Österreichs zu legitimieren. Jedoch muss nach drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, diese wird nur für 5 Jahre erteilt, wenn eine Einstellungserklärung eines österreichischen Arbeitnehmers vorliegt. Hat man noch keinen Job, erhält man eine Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate.

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