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  • Einreise und Aufenthalt

    Eine Beantragung eines Visums ist für jeden Aufenthalt Voraussetzung. Bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss man sich entweder für ein Touristenvisum oder ein „Work Permit“ entscheiden. Wenn man in Neuseeland eine Existenz gründen oder einen Betrieb übernehmen möchte, so wird ein "Long Term Business Visa" beantragt. Somit haben sie vorerst eine Arbeitserlaubnis für 9 Monate, die später auf drei Jahre verlängert werden kann. Ein Visum genannt „Employees of Relocating Business“, welches eine Arbeitserlaubnis von 24 Monaten ermöglichst, benötigt man, wenn die Firma bei der man beschäftigt ist, eine Zweigstelle in Neuseeland aufbaut. Wenn dies nicht zutrifft und man auch kein Investor ist, benötigt man das Standardformular „Application to work in New Zealand“. Bei der Beantragung eines Arbeitsvisums in Neuseeland, muss der Antragsteller ein Jobangebot von einem neuseeländischen Arbeitgeber vorweisen. Dieser Arbeitgeber muss jedoch vorher alles versucht haben, um einen geeigneten neuseeländischen Angestellten zu finden. Der Erhalt des Arbeitsvisums ist an ein Punktesystem geknüpft, welches berufliche Qualifikationen und Erfahrungen, Englischkenntnisse und den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers prüft.

    Mit dem Erhalt dieses Visums, kann man für längstens drei Jahre in Neuseeland wohnen und arbeiten. Danach kann ein neues Visum beantragt werden, grundsätzlich gibt es keine Begrenzung, wie oft es beantragt werden kann. Jobsuche und Bewerbung Vorhandene Kontakte können genauso wie das Durchforsten der Jobbörsen im Internet der Schlüssel zu einem Job in Neuseeland sein.

    Man sollte sich möglichst vor der Abreise bei der „New Zealand Qualifications Authority“ (http://www.nzqa.govt.nz/about/index.html) melden, denn viele Arbeitgeber legen auf die, von dieser Organisation vorgenommene Einstufung nach akademischen und wirtschaftlichen Fähigkeiten der Person, wert. Zur Ausübung einiger Berufe, wie z.B. bei Ärzten und Anwälten, wird eine Registrierung benötigt, ohne die sie nicht eingestellt werden können. Ihre Bewerbungsunterlagen sollten aus einem übersichtlichem Lebenslauf und einem kurzen Anschreiben bestehen. Zeugnisse und Referenzschreiben können auch erst bei Anforderung zugesandt werden.

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