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  • Einen Job in Belgien finden

    Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, das umfasst die Länder der EU und die Schweiz, unterliegen keinen bürokratischen Beschränkungen auf dem belgischen Arbeitsmarkt. Sie können jederzeit nach Belgien reisen, und ohne Arbeitserlaubnis jede beliebige Arbeit annehmen. Nach drei Monaten Aufenthalt muß eine formale Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die aufgrund geltenden Gemeinschaftsrechts unproblematisch erteilt wird.

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