Jobs im Ausland – Auslandsjobbörsen – Jobsuche & Stellenangebote weltweit

Informationen zum Arbeiten im Ausland und der Jobsuche in einzelnen Ländern Europas und weltweit.

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Italien

In Italien gibt es einen Mangel an Fachkräften und Facharbeitern in den Bereichen Informationstechnologie, Erziehung und Bildung. Für junge Leute, die bereit sind hart zu arbeiten, werden zahlreiche Saisonjobs in der Gastronomie und der Hotellerie angeboten. Nach deutschsprachigem Personal für die Call Center wird im Norden des Landes gesucht. Da die Italiener zum großen Teil kein flüssiges Englisch sprechen, sind in vielen Branchen ausländische Arbeitskräfte gefragt, die eben über sehr gute Englisch Kenntnisse verfügen. Auch das Beherrschen der italienischen Sprache ist von großem Vorteil bzw. Voraussetzung, denn nur in Südtirol sprechen die Italiener auch deutsch.
Aufenthaltserlaubnis

Da Italien Mitglied der Europäischen Union ist, haben EU-Bürger das Recht, hier zu leben und zu arbeiten. Möchte man sich länger als drei Monate in Italien aufhalten, braucht man eine schriftliche Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno). Diese wird normalerweise jedem EU-Bürger erteilt, der nachweisen kann, dass er dem italienischen Steuerzahler nicht zur Last fällt. Diese Erlaubnis ist also eher eine Art Ausweisdokument. Der Antrag auf diese Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von 8 Tagen nach Einreise beim Polizeipräsidium des künftigen Wohnortes gestellt werden. Hierzu wird ein Reispass oder ein Personalausweis, drei Passfotos, eine Bestätigung Ihres künftigen Arbeitgebers und eventuell ein ärztliches Attest benötigt.

Eine Vermittlung durch eine Firma in Deutschland, die über eine Zweigniederlassung oder Vertretung in Italien verfügen, ist eine gute Voraussetzung eine Stelle zu erhalten. Man sollte sich vorher allerdings über seinen Arbeitgeber informieren und die Stelle auf keinen Fall ohne schriftlichen Arbeitsvertrag oder Anstellungsschreiben antreten. Für die Bewerbung reicht ein kurzes Anschreiben mit Lebenslauf (ohne Foto) und aktuelle Arbeitsnachweise oder Referenzen. Wer in Italien auf Arbeitssuche geht muss sehr geduldig sein und immer am Ball bleiben. Hier wird sehr viel mit Vitamin B gearbeitet, die meisten Arbeitsplätze werden also unter der Hand verteilt. Trotzdem kann es hier und da offene Stellen geben, also immer nachhaken und sich nicht abschütteln lassen.

Stellenanzeigen finden Sie auch online bei StepStone.it oder in der regionalen und überregionalen Tagespresse. Die größten Tageszeitungen des Landes sind Il Corriere della Sera und La Repubblica. Informationen und freie Stellen erhalten Sie auch über die European Employment Services (EURES) oder bei der Agentur für Arbeit im Auslandsstellenmarkt. Außerdem kann man sich vor Ort beim italienischen Arbeitsamt (Ufficio di Collocamento) melden. Hierfür ist ein so genanntes Arbeitsbuch (Libretto di Lavoro) erforderlich oder aber die Bescheinigung, dass dieses Arbeitsbuch beantragt ist. Das Arbeitsbuch beziehen Sie beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde (Anagrafe del comune). Für die Antragstellung benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Carta di soggiorno) oder zumindest die Bestätigung deren Beantragung. Studenten oder Auszubildende benötigen eine Kopie des Studien- oder des Ausbildungsnachweises.

Links:

  • http://www.deutschebotschaft-rom.it/ – Deutsche Botschaft in Rom
  • http://www.italianita.de – Jobs und Praktika in Italien
  • http://www.grandinumeri.it/ – Arbeiten im Call Center in Italien
  • http://www.career-contact.de – Erfahrungsbericht
  • http://www.milano24ore.de – Informationen für Jobsuchende
  • Italienwelten.de – schöne Seite zum Thema: Leben, Studieren und Arbeiten in Italien
  • www.altravita.de – Immobilien in Italien

Spanien

Die schwierige Situation auf dem spanischen Arbeitsmarkt macht es nicht gerade leicht, einen Job zu finden. Grundvoraussetzung sind Spanische bzw. Katalanische Sprachkenntnisse. Neben den IT-lern werden auch Ingenieure und Naturwissenschaftler gesucht. Bei den Geistes- und Wirtschaftswissenschaften herrscht hingegen ein Überangebot junger Universitätsabsolventen, die meistens auch noch Jahre jünger sind als die deutsche Konkurrenz. In Tochterunternehmen deutscher Konzerne werden kaum Deutsche beschäftigt. Die größten Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich in spanischen, mittelständischen Unternehmen, die sich auf dem deutschen Markt engagieren.

Für die Ausübung bestimmter Berufe brauchet man ggf. den Nachweis eines Ausbildungsabschlusses. Alle deutschen Schulabschlüsse werden in Spanien jedoch nicht anerkannt. Zum Teil ist die Anerkennung durch Europäische Richtlinien geregelt, zum Teil muß ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Dies gilt insbesondere, da in vielen Berufen in Spanien die Ausbildung mit einem universitären Abschluß beendet wird, während in Deutschland die Ausbildung an einer Fachhochschule erfolgt, oder die Qualifikation im Rahmen einer Berufsaufbildung erworben wird. Welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist, richtet sich nach dem Beruf, den Sie ausüben möchten. Nähere Auskunft erhalten Sie bei EURES (European Employment Service) oder beim Arbeitsamt.

Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates kann eine Tätigkeit in Spanien nach den dort geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Bleibt man länger als drei Monate in Spanien, muss innerhalb eines Monats nach Einreise einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Dies erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde beziehungsweise beim Polizeikommissariat der jeweiligen Provinz. Notwendige Unterlagen hierzu sind der Pass bzw. Personalausweis und 3 Passfotos. Außerdem muss eine Kopie des Arbeitsvertrages vorgelegt werden und die spanischen Behörden können auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Wenn man die Dauer des Aufenthalts nicht definitiv bestimmen kann, wird die Erlaubnis für ein oder zwei Jahre erteilt und um jeweils 5 Jahre verlängert. Falls die Dauer der beruflichen Tätigkeit definitiv ein Jahr überschreitet, wird für EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung von 5 Jahren erteilt.

Links:

  • http://www.spanischebotschaft.de/ – Spanische Botschaft Berlin
  • http://www.embajada-alemania.net/madrid/de/home/index.html – Deutsche Botschaft Madrid
  • http://www.infojobs.net/ – Jobs in Spanien – alle Infos zum Thema Arbeiten in Spanien
  • Lust auf Spanien – www.frantasia.de

Frankreich

Im Vorfeld einer Bewerbung ist die allerwichtigste Voraussetzung die fließende Beherrschung der Landesprache – ohne sie geht erst mal gar nichts! Fach- und Führungskräfte mit internationaler Ausrichtung und entsprechenden Sprachkenntnissen werden daher immer gesucht. Handwerks- und Ingenieurberufe stehen etwas im Abseits, denn Frankreich will trotz des guten Rufes deutscher Ingenieursausbildung die Fachkräfte verstärkt im eigenen Land ausbilden. Das Durchschnittsalter der Hochschulabsolventen liegt bei 24 Jahren, was heißt, dass man mit 30 Jahren als Berufsanfänger wenig Chancen hat.

Neben dem französische Arbeitsamt „ANPE“ gibt es für Akademiker und Führungskräfte eine spezielle Arbeitsvermittlung, die „Agence pour l `emploi de Cadres“ – APEC (51, Boulevard Brune, F-75689 Paris Cedex 14). Die Mitarbeiter unterstützen einen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Informationen über die Arbeitsmarktsituation und Hilfestellung im Behördendschungel. Stellenanzeigen findet man in den überregionalen Zeitungen Le Figaro, Le Monde, L’express, Courrier Cadre und Carrières & Emplois (Wochenzeitung mit Stellenanzeigen).

Meldepflicht und Aufenthalt

Dauert der Aufenthalt länger als 3 Monate ist die Aufenthaltsgenehmigung (carte de sejour) binnen 3 Monaten ab Einreise bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Pré-fecture), im Rathaus (la Mairie) oder bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police) zu beantragen.

Links:

  • Auswandernnachfrankreich.eu.tf – Spezial-Seite zum Thema Auswandern nach Frankreich
  • http://www.stepstone.fr/ – Stellenmarkt
  • http://www.botschaft-frankreich.de – französische Botschaft in Deutschland

Dauert der Aufenthalt länger als 3 Monate ist die Aufenthaltsgenehmigung (carte de sejour) binnen 3 Monaten ab Einreise bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Pré-fecture), im Rathaus (la Mairie) oder bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police) zu beantragen.

Dänemark

Da Dänemark über einen sehr ausgeglichenen Arbeitsmarkt verfügt ist es weniger attraktiv für eine Arbeitsaufnahme als andere europäische Länder. Das eher niedrigere Lohnniveau und die unbedingt nötigen Dänischkenntnisse sind Hinderungsgründe für das Arbeiten in Dänemark. Einen Job zu bekommen ist jedoch sehr einfach, da es nur wenige bürokratische Hürden gibt, die überwunden werden müssen. EU-Bürger dürfen in Dänemark ohne Visum, Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis wohnen und eine Arbeit aufnehmen. Nach drei Monaten Aufenthalt in Dänemark muß eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die aufgrund bindenden EU-Rechts problemlos erteilt wird.

Vor allem in der Gastronomie, in der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen besteht ein Bedarf an Fachkräften. Auch für Handwerker, Bauarbeiter oder Ingenieure kann die Stellensuche durchaus lohnend sein Stellenangebote und Beratung für die Jobsuche in Dänemark erhält man zum Beispiel beim Arbeitsamt – Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) – und über European Employment Services (Eures). Als Spezialisten für die Arbeitsuche in Skandinavien gelten das Baltic-Training-Center (BTC) in Rostock und das Nordic Training and Job Center in Flensburg. Die Deutsch-Dänische Handelskammer informiert darüber hinaus auf ihrer Homepage über die 500 größten Firmen und vermittelt Arbeitnehmer an die betreffenden Unternehmen.

Links:

  • http://www.btcweb.de/ – Blatic Training Center
  • http://www.denmark.dk – Live and work in denmark
  • http://www.dk-forum.de/ – Forum zum Thema Dänemark

Niederlande, Holland

Gesucht wird im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Bauindustrie, im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Dabei sind hochqualifizierte Arbeitskräfte sowie Hochschulabsolventen besonders gefragt. Die Löhne in den Niederlanden sind etwas niedriger als in Deutschland, die Arbeitsverträge werden aber in der Regel sehr flexibel gehandhabt und können sich im Hinblick auf zusätzliche soziale Leistungen des Arbeitgebers voneinander unterscheiden. Neben den Arbeitsämtern spielen am niederländischen Arbeitsmarkt, anders als in Deutschland, noch Leih- bzw. Zeitarbeitsfirmen, die ‚Uitzendbureaus’, eine große Rolle. Gerade auch deutsche Arbeitnehmer in der Grenzregion werden häufig von Uitzendbureaus befristet eingestellt.

Einen Job in Holland finden

Die Anerkennung von Berufsausbildungen und Diplomen ist wie überall im Ausland schwierig. Für Bürger der EU gibt es keine Beschränkungen im Zugang auf den Arbeitsmarkt. Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der europäischen Union bedeutet automatisch auch den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in den Niederlanden. Möchte man seinen Wohnsitz ebenfalls in den Niederlanden haben, muss man sich bei der niederländischen Fremdenpolizei (Vreemdelingenpolitie) registrieren, was gleich nach der Einreise geschehen sollte. Nach drei Monaten Aufenthalt wird eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig, die problemlos erteilt wird, wenn man einen gültigen Ausweis, eine Bescheinigung des Arbeitgebers (oder eine Bescheinigung über selbständiges Gewerbe) und eine Meldebescheinigung vorlegen kann. Für eine Arbeitsaufnahme benötigt der Jobsucher zusätzlich eine Steuernummer (SoFi-Nummer), die er beim niederländischen Finanzamt erhält. Übrigens Holländische Arbeitgeber führen Vorstellungsgespräche gerne am Telefon durch, besonders wenn es sich um das erste Gespräch handelt. Sie sollten also mit der Sprache vertraut sein. Englisch wird in einigen Fällen auch akzeptiert. Auch wenn man in vielen Branchen mit guten Englischkenntnissen zurecht kommt: Wer kein Niederländisch kann, sollte zumindest Bereitschaft zeigen, die Sprache zu erlernen.

Links:

  • http://bln.niederlandeweb.de – Niederländische Botschaft
  • http://www.grenzpendler.nrw.de – Infoseite für Grenzgänger
  • http://www.auswaertiges-amt.de – Auswärtiges Amt
  • https://www.werk.nl/ – Online-Jobsuche auf Niederländisch
  • http://www.dnhk.org/ – Deutsch-Niederländische Handelskammer
  • http://www.belastingdienst.nl/ – Finanzamt der Niederlande

Belgien

Mit einer Arbeitslosenquote von 7,4 Prozent liegt Belgien unter dem Durchschnitt der Eurozone von 8,7 Prozent im 2. Quartal 2004.

Einen Job in Belgien finden

Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, das umfasst die Länder der EU und die Schweiz, unterliegen keinen bürokratischen Beschränkungen auf dem belgischen Arbeitsmarkt. Sie können jederzeit nach Belgien reisen, und ohne Arbeitserlaubnis jede beliebige Arbeit annehmen. Nach drei Monaten Aufenthalt muß eine formale Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die aufgrund geltenden Gemeinschaftsrechts unproblematisch erteilt wird.

Links:

  • http://www.auswaertiges-amt.de – Auswärtiges Amt

Irland

In fast allen Industrie- und Gewerbezweigen in Irland gibt es freie Stellen. Arbeitsbedingungen und Gehälter liegen oft im oberen Bereich. Die Arbeitgeber müssen sich nach wie vor mächtig ins Zeug legen, um genügend qualifiziertes Personal zu In Irland gibt es in fast allen Industrie- und Gewerbezweigen freie Stellen. Gehälter und Arbeitsbedingungen liegen häufig im oberen Bereich. Die Arbeitgeber müssen sich nach wie vor mächtig ins Zeug legen, um genügend qualifiziertes Personal zu beschaffen

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Man braucht als EU-Bürger für einen Aufenthalt der länger als drei Monate dauert, eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit). Innerhalb von 3 Monaten nach Einreise muss diese bei der zuständigen Polizeidienststelle (Garda Station) beantragt werden. Dazu werden benötigt: Personalausweis oder Reisepass, vier Passfotos und das ausgefüllte Antragsformular. Als Arbeitnehmer muss zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein Beschäftigungsnachweis vorleget werden. Die Aufenthaltserlaubnis ist immer auf höchstens fünf Jahre befristet und richtet sich nach der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn Sie nicht Student/in sind bzw. nicht länger als zwölf Monate arbeitslos waren.

Einen Job in Irland finden

In Irland läuft die Stellenvermittlung oft über lokale Jobagenturen (Recruitment Agencies). Auch die staatliche Arbeitsvermittlung Irlands FAS (Foras Aiseanna Saothair) bietet kostenlos Information und Beratung. Eine direkte Bewerbung bei Unternehmen ist ebenso sinnvoll, wie das Nutzen der Angebote bei Online-Stellenbörsen oder in Zeitungen. Man kann jedoch auch ein Stellengesuch schalten, z.B. in der „Irish Times“ oder der „Irish Independent“. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit sich an Arbeitsvermittlungsdiensten im eigenen Land oder in Irland zu wenden. Die Dienste sind über das Netz der Europäischen Arbeitsvermittlungsdienste (EURES) miteinander verbunden.

Was die Bewerbung betrifft, reicht in Irland die Zusendung eines einwandfreien Lebenslaufes in englischer Sprache (ohne Foto) aus. Man sollte sich besonders auf berufliche und private Eigenschaften fokussieren, die einen für die angestrebte Stelle auszeichnen. Dafür können auch Hinweise auf Ihre Hobbies, auf soziales Engagement o.ä. hilfreich sein. Auch Referenzen werden gerne gesehen.

Links:

  • http://www.german-irish.ie/ – Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer
  • http://www.elanit.de/Germany_de/ – Wirtschaftsstandorte in Ireland
  • http://www.ireland.com/ – The Irish Times Arbeiten in Irland

Portugal

In Portugal gibt es wenig hochqualifizierte Arbeitskräfte, deshalb ist der Bedarf an Ingenieuren, Betriebs- und Volkswirtschaftlern groß. 450 deutsche Firmen, davon 300 Industriebetriebe, haben Tochterunternehmen in Portugal, da die Lohnkosten dort bedeutend niedriger sind. Wenn man z.B. als Ingenieur in Portugal arbeiten möchte verdient man durchschnittlich die Hälfte von dem Gehalt eines Ingenieurs in Deutschland.

Aufenthaltserlaubnis

Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigt man als EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag wird bei der regionalen Direktion des Dienstes für Ausländer und Staatsgrenzen (Servico de Estrangeiros e Fronteiras) gestellt. Man benötigt neben den üblichen Unterlagen wie Personalausweis, Reisepass und Passfoto eine Erklärung des Arbeitgebers über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Wer jedoch auf Jobsuche gehen möchte, sollte ausreichende Existenzmittel nachweisen.

Einen Job in Portugal finden

Auf der Suche nach einer Arbeitsstelle in Portugal, sollte man zuerst die Angebote der Europäischen Arbeitsvermittlungsdienste (EURES) durchgehen. In Portugal ist die Anstalt für Beschäftigung und Berufsbildung (Instituto do Emprego e Formacão Profissional) für alle Fragen, die mit dem Arbeitsmarkt zusammenhängen, zuständig. In den Wochenzeitungen Expresso und O Journal findet man auch viele Stellenangebote. Die Bewerbungsunterlagen werden in Portugal nicht so umfangreich erwartet wie in Deutschland. Bewirbt man sich auf eine Stellenanzeige, genügt ein Anschreiben (auch per Hand möglich) und ein Lebenslauf.

Links:

  • http://www.lissabon.diplo.de – Deutsche Botschaft Lissabon
  • http://www.ccila-portugal.com/ – Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer
  • http://www.iefp.pt – Arbeitsamt in Portugal
  • http://www.emprego.pt/ – Online-Jobsuche

England

Gute Perspektiven bestehen auf dem britischen Arbeitsmarkt in der Dienstleistungsbranche, im Gesundheitsbereich, im Finanzbereich sowie dem Informations- und Kommunikationssektor. Mit Deutsch als Muttersprache hat man auch gute Chancen in Call Centern einen Job zu bekommen. Natürlich sind sehr gute Englisch-Kenntnisse in allen Branchen erforderlich.

Aufenthaltserlaubnis

Jeder EU-Bürger kann in Großbritannien (GB) arbeiten und darf auf dem Arbeitsmarkt gegenüber englischen Arbeitsuchenden nicht benachteiligt werden. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht nötig und es besteht auch keine Meldepflicht bei den britischen Behörden. Hält man sich länger als 6 Monate in Großbritannien auf, kann man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um einen Nachweis über seinen Aufenthaltsort zu haben, verpflichtend ist es jedoch nicht.

Einen Job in England finden

Bei der Jobsuche kann man zu den Arbeitsämtern (Jobcenter) gehen, die es In jeder größeren Stadt gibt und die einen bei der Suche unterstützen. Außerdem gibt es eine Vielzahl an private Vermittlungsagenturen (Employment Agencies/ Personnel Consultants). Höher qualifizierte Bewerber können in der regionalen und überregionalen Tagespresse sowie in diversen einschlägigen Wochenzeitschriften (“The Guardian”, “The Independent”, “The Daily Telegraph”, “The Times”, “The Economist” und “The Financial Times”) nach passenden Stellenangeboten suchen. In Großbritannien besteht eine Bewerbung meist nur aus einem Anschreiben und einem, einfach geschriebenen und rückwärts chronologisch geordneten Lebenslauf (CV). Zeugnisse und Diplome sollten übersetzt werden und deutsche Noten sind gegebenenfalls in das englische Notensystem zu übertragen. Die Angabe von Referenzen ist durchaus üblich.

Krankenversicherung

In Großbritannien nehmen sie als Arbeitnehmer kostenlos am staatlichen Gesundheitssystem (National Health Service) teil und benötigen keine eigene Krankenversicherung. Zusatzversicherungen – beispielsweise für ein Krankenhaustagegeld – können aber nicht schaden, manche Arbeitgeber zahlen hierfür einen Zuschuss.

Links:

  • http://www.totaljobs.com – Online-Jobsuche in England
  • http://www.jobcentreplus.gov.uk/cms.asp?Page=/Home – das britische Arbeitsamt
  • http://www.london.diplo.de/ – Deutsche Botschaft London
  • http://ukingermany.fco.gov.uk/de – Britische Botschaft Berlin
  • Stellenangebote auf backinjob.co.uk
  • GEOS QCE Gold Coast English Language College

Schweden

Die Chancen als EU-Bürger in Schweden einen Arbeitsplatz zu finden, stehen nicht schlecht, denn in einigen Branchen herrscht ein konkreter Fachkräftemangel. Zudem werden deutsche Arbeitnehmer wegen ihres Pflichtbewusstseins besonders geschätzt. Ärzte und Pflegepersonal, sowie Facharbeiter aus der Automobilbranche und der Holzindustrie haben die besten Beschäftigungschancen. Die Sprachbarriere ist kein unüberwindbares Problem, die die schwedische Sprach für Deutsche nicht allzu schwer zu erlernen ist. Außerdem erhält man als Einwanderer die Möglichkeit, kostenfreie Sprachkurse zu besuchen. Für den Anfang kommt man auch mit Englisch ziemlich weit.

Aufenthaltserlaubnis

Hält man sich länger als drei Monate in Schweden auf, benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis. Den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis sollte man möglichst schnell nach der Einreise bei der zuständigen Dienststelle des staatlichen Einwandereramtes (Statens invandrarverk) stellen. Neben dem ausgefüllten Antragsformular, dem Reisepass oder Personalausweis benötigt man eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für höchstens fünf Jahre erteilt werden, in der Regel richtet sie sich jedoch nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Verlängerung kann immer beantragt werden, sofern man kein Student ist bzw. man nicht länger als 12 Monate unfreiwillig arbeitslos war.

Einen Job in Schweden finden

Die staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste haben die wichtigste Rolle bei der Arbeitsvermittlung. Die örtlichen Arbeitsämter (Arbetsförmedlingen) stehen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern zur Verfügung und haben auch Beratungs- und Auskunftsfunktion. Man erhält dort auch die Zeitschriften “Platsjournalen” und “Nytt jobb”, welche speziell den Jobangebote gewidmet sind.

Links:

  • http://www.arbetsformedlingen.se/ – Schwedisches Arbeitsamt
  • http://www.career-contact.de/ – Jobs und Praktika in Schweden
  • http://www.swedenabroad.com – Schwedische Botschaft Berlin
  • http://www.stockholm.diplo.de – Deutsche Botschaft Stockholm
  • http://www.handelskammer.se/ – Deutsch-Schwedische Handelskammer

Norwegen

Ein Arbeitskräftemangel herrscht in den Wirtschaftszweigen Tourismus und Gesundheitswesen, aber auch Handwerker, Techniker und Ingenieure für die verarbeitende Industrie und das Baugewerbe werden gesucht. Hier sind wie im Schul- und Sozialwesen die Beschäftigungschancen für Deutsche gut bis sehr gut einzuschätzen. Die Nachgefragt nach qualifizierten Mitarbeiter im Bereich des Bohrens, nach Servicetechnikern, nach Ingenieueren in den Bereichen, Bohrung, Brunnen, Elektrische Anlagen, etc., und nach Geologen und Geophysikern nimmt zu. Einige Firmen rekrutieren in diesen Bereichen aus dem Ausland. Wenn man keine norwegischen Sprachkenntnisse hat, kann man unter Umständen, je nach Branche und Region, in der man arbeiten möchte, auch mit guten Englischkenntnissen auskommen. Nicht zu vergessen ist, dass die Lebenshaltungskosten in Norwegen höher als in vielen anderen europäischen Ländern sind. Dies gilt insbesondere für viele Lebensmittel (Wurst, Fleisch etc.) sowie für Genussmittel wie Alkohol und Tabak, aber auch für

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Obwohl Norwegen nicht zur Europäischen Union gehört, gelten aufgrund der Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR auch hier die Prinzipien der Freizügigkeit und des europäischen Wettbewerbsrechts. Das heißt, dass man bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss, die zunächst für maximal fünf Jahre von der Fremdenpolizei des Wohnortes oder von der Botschaft/Konsulat erteilt wird. Beim Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) meldet man sich an, nachdem man einen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle gefunden hat. Hier wird einem dann die norwegische Personenkennziffer (Personennummer) zugeteilt.

Einen Job in Norwegen finden

Wer in Norwegen einen Job sucht, kann sich online über ausgeschriebene Stellen informieren, z. B. auf der Internetseite der staatlichen norwegischen Arbeitsvermittlung Aetat. Ein Inserat in der Tageszeitung „Aftenposten“ kann von Vorteil sein, da viele Stellen in Norwegen von den Arbeitsgebern nicht ausgeschrieben werden. Noch besser und auch üblich sind Initiativbewerbungen. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören neben einen Anschreiben und einem Lebenslauf (ohne Foto) auch übersetzte Zeugnisse und Referenzen. Man sollte dafür sorgen, dass der Referenzgeber ausführliche Auskünfte über die Fähigkeiten geben kann.

Links:

  • http://www.nav.no/ – staatliche norwegische Arbeitsvermittlung
  • http://www.norwegen.no/ – Offizielle Informationen der Botschaft im Norwegen Portal
  • http://www.norwegenportal.de/dnf/ – Deutsch-Norwegische Freundschaftsgesellschaft
  • http://www.oslo.diplo.de – Deutsche Botschaft Oslo

Finnland

In Finnland herrscht zunehmender Arbeitskräftemangel. In den letzten Jahren hat sich der finnische Arbeitsmarkt stark verändert und erfordert in vielen Branchen immer mehr hoch qualifizierte Arbeitskräfte. In der Industrie und im Bauwesen herrscht ein signifikanter Fachkräftemangel. Im Dienstleistungssektor und in den Pflegeberufen gibt es aber auch neu geschaffene Arbeitsplätze. Hier sind jedoch mittlere bis gute Kenntnisse der Landessprache Voraussetzung. In einigen Branchen kommt man auch mit gutem Englisch oder Schwedisch weiter. Arbeitskräfte werden dabei hauptsächlich in den Wachstumszentren in Südfinnland und insbesondere in der Hauptstadtregion um Helsinki nachgefragt. Gerade bei den Dienstleistungen und im Gesundheitswesen sind mittlere bis gute Kenntnisse der Landessprache unumgänglich. In einigen Branchen sind gute englische oder schwedische Sprachkenntnisse ausreichend.

Aufenthalt

Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigt man als EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis. Diese kann beantragt werden bei der örtlichen Polizeidienststelle des Wohnortes. Dazu werden benötigt: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein Passfoto und eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers und eventuell ein ärztliches Attest. Der Berechtigte erhält eine Bescheinigung über den Eingang des Antrags. Innerhalb von 6 Monaten nach der Antragstellung muss eine Entscheidung über die Antragstellung ergehen. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet auf die Dauer der Arbeitstätigkeit oder sie wird für fünf Jahre ausgestelltDie Aufenthaltserlaubnis wird nur erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Einreisende für seinen Unterhalt sorgen kann und nicht auf die Sozialhilfe in Finnland angewiesen ist. Eine Arbeitserlaubnis benötigen EU-Bürger nicht.

Einen Job in Finnland finden

Um eine Stelle in Finnland zu finden, kann man sich an die staatlichen Arbeitsämter des Herkunftslandes oder Finnlands wenden. Selbstverständlich kann sich der Arbeitnehmer bei allen interessanten Unternehmen und Einrichtungen direkt bewerben oder auf Stellenangebote in der finnischen Presse (allgemeine Zeitungen und Fachpresse) reagieren. Hier lohnt sich z.B. der Blick in die Sonntagsausgabe von “Helsingin Sanomat”. Man kann sich allerdings auch an private Vermittlungsagenturen wenden, die Vermittlungsgebühren werden vom Arbeitgeber bezahlt, nicht von Arbeitnehmer.

Links:

  • http://www.finnland.de – Botschaft von Finnland in Berlin
  • http://europa.eu.int – EURES
  • http://www.helsinki.diplo.de – Deutsche Botschaft in Finnland

Schweiz

In der Schweiz werden vorwiegend hoch qualifizierte Fachkräfte gesucht, die branchenspezifisch eingesetzt werden. IT-Spezialisten, Finanzfachleute, Köche und andere gastronomische Berufe haben gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Auch Personal für die medizinische Betreuung und Forschung ist gefragt. Von Vorteil ist das Beherrschen mehrer Sprachen, da die meisten Schweizer auch mehrere Sprachen sprechen. Da die Schweiz weder Mitglied in der EU noch im Europäischen Wirtschaftsraum ist, ist es bedeutend schwieriger dort zu arbeiten als in den anderen europäischen Ländern. Die Bewilligungsverfahren wurden allerdings vereinfacht durch die Einführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz einerseits und der EU sowie den EFTA Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) andererseits. Gute Chancen haben ‘EU-Gastarbeiter’, wenn der Arbeitgeber glaubhaft versichert, dass er in der Schweiz keinen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Qualifikation findet.

Aufenthaltsbewilligung

Der Arbeitgeber muss für Sie bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch für eine Arbeitsbewilligung einreichen. Die Arbeitsbewilligung muss vor Antritt der Stelle vorliegen. Diese berechtigt zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel für fünf Jahre ausgestellt wird. Zu einer Ausweisung sowie strafrechtlichen Folgen kann der Antritt der Arbeitsstelle ohne Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung führen. Das Recht zur Arbeitsaufnahme wird durch die Aufenthaltsbewilligung eingeschlossen.

Links:

  • Schweizer Geografie Hauptstädte CH Kantone Autonummern Schöne CH Städte

Österreich

Der Arbeitsmarkt in Österreicher bietet vor allem im stark expandierenden Dienstleistungssektor sehr gute Möglichkeiten einen Job zu finden. Hierzu gehört im Besonderen auch die IT-Branche. Die deutschen Bewerber haben einen Vorteil, da Österreich zu dem deutschsprachigem Gebiet gehört.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Auf dem österreichischen Arbeitsmarkt bestehen keinerlei Beschränkungen für EU-Bürger und Bürger aus der Schweiz und Liechtenstein. Man kann also als Deutscher dort arbeiten und leben, benötigt weder eine Beschäftigungsbewilligung noch eine Arbeitserlaubnis. Außerdem darf man bei der Job-Suche nicht gegenüber Einheimischen benachteiligt werden. Man kann sich mit einem Arbeitsgesuch an das eigene Arbeitsamt in Deutschland wenden, dieses wird dann an die zuständigen Stellen in Österreich weitergeleitet.

Nach drei Tagen Aufenthalt in Österreich muss man den Meldezettel bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt bzw. Magistrat) einreichen. Es ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wenn man sich länger als 3 Monate in Österreich aufhält, einen ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dem EU/EWR-Bürger wird freigestellt, einen „Ausweis für Fremde“ (sog. EWR-Ausweis) zu beantragen. Er ist allerdings recht praktisch, um sich innerhalb Österreichs zu legitimieren. Jedoch muss nach drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, diese wird nur für 5 Jahre erteilt, wenn eine Einstellungserklärung eines österreichischen Arbeitnehmers vorliegt. Hat man noch keinen Job, erhält man eine Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate.

Links:

  • http://www.wien.diplo.de – Deutsche Botschaft in Wien
  • http://www.oead.ac.at – Österreichischer Austauschdienst
  • http://www.help.gv.at/ – Amtshelfer, Arbeiten in Österreich
  • http://www.oesterreichische-botschaft.de/ – Österreichische Botschaft
  • Auslandsdient.at – Infos zum Österreichischer Freiwilligendienst
  • Berufs-Informations-Zentrum Tirol

USA

Einreise und Aufenthalt

Ohne Visum ist die Einreise nur in den seltensten Fällen möglich und auf max. 90 Tage begrenzt. Für fast jede berufliche Situation gibt es ein unterschiedliches Visum. Das am häufigsten benutzte Arbeitsvisum (H1-B-Visum) wird nur an Personen vergeben, die einen Universitätsabschluss oder vergleichbare Ausbildung nachweisen können. Es gibt darüber hinaus aber auch besondere Visa für geringer qualifizierte Arbeitskräfte oder für besondere Berufsgruppen (Landwirtschaftliche Hilfskräfte, Pädagogen u.a.). Wenn jemand von seiner Firma in die USA geschickt wird, muss ein anderes Visum beantragt werden als wenn sich jemand dort selbständig machen möchte, usw. Deshalb ist eine genaue Information vorab besonders wichtig.

Arbeitnehmer, die nicht von Ihrer Firma entsendet werden, müssen ein konkretes Arbeitsangebot haben. Der Arbeitgeber muss zunächst bei der amerikanischen Arbeitsbehörde nachweisen, dass er in Amerika keinen vergleichbar qualifizierten Mitarbeiter findet. Dann kann das Arbeitsvisum beantragt werden. Es gibt jedoch ein sehr restriktives Quotensystem, welches die Zahl der Visa begrenzt.

Ist also der Visa-Antrag erfolgreich erledigt, erhält man die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Eine Aufenthaltserlaubnis von 6 Jahren wird für das gängiste Visum H1-B ausgestellt, für andere Berufsgruppen gelten mitunter andere Fristen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung oder eine zeitlich unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Green Card) beantragt werden.

Green Card

Jedes Jahr verlost die USA 50.000 der begehrten unbefristeten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Die Lotterie heißt Diversity Visa Program (DV). Um an der Verlosung teilnehmen zu können muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss man eine 12-jährige Schulbildung oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung, innerhalb der vergangenen 5 Jahre nachweisen können. Es bestehen auch Beschränkungen im Hinblick auf Herkunftsländer. Wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind, muss ein Antrag ausgefüllt werden, dieser muss fristgerecht in Kentucky bei der zuständigen Behörde eingehen. Dann braucht man nur noch etwas Glück.
Jobsuche und Bewerbung

Die Einreise in die USA mit einem Touristenvisum, um sich dann auf Jobsuche zu machen, ist nicht erlaubt. Der Job muss deshalb von zu Hause aus gesucht werden. Man sollte vorhandene Kontakte nutzen und sich spontan bewerben, auch ist es zu empfehlen in Online-Stellenbörsen nach passenden Anzeigen zu stöbern. Wahrscheinlich ist es jedoch unumgänglich in die USA zu fliegen, um sich vor Ort vorzustellen.

Die Bewerbung sollte kurz und prägnant sein. „Political correctness“ ist wichtig und es werden keine Angaben zu Religion, ethnischer Herkunft etc. gemacht, auch ein Foto ist nicht üblich. Der Lebenslauf wird chronologisch rückwärts angeordnet, so dass die letzte Beschäftigung als erstes aufgeführt ist. Referenzen sind in den USA besonders. Hilfreich sind außerdem alle Unterlagen, die Ihren Charakter und Ihre Persönlichkeit zum Ausdruck bringen, wie Arbeitsproben, gemeinnützige Tätigkeiten u.ä.

Beim wichtigen Small-Talk sollte man zurückhaltend bleiben und sensible Themen unbedingt vermeiden. Die Kleidung ist meist sehr förmlich – Anzug für Männer, Kostüm für Frauen.

Links:

  • http://www.usembassy.de/ – Amerikanische Botschaft, Infos zu Green Card und Visa, etc….
  • http://www.nytimes.com/pages/jobs/index.html – Jobmarkt der New York Times
  • http://www.ba-auslandsvermittlung.de/ – Information zur Anerkennung von “Foreign Diploma and Credit” in den Vereinigten Staaten
  • http://www.careers.ucr.edu – Bewerbungstipps
  • http://www.hotjobs.com – Online-Stellenbörse für Nordamerika
  • USA Einreisebestimmungen

Mexiko

Arbeitsbewilligungen an ausländische Staatsangehörige werden nur erteilt, wenn Arbeitgeber nachweisen können, dass eine vergleichbare Arbeitskraft auf dem mexikanischen Arbeitsmarkt nicht zu finden ist. Überdurchschnittlich hoch qualifizierte Fachkräfte haben die besten Aussichten einen Job zu erhalten. Neben der Landes- und Amtssprache Spanisch wird Englisch gesprochen. Unumgänglich für den Arbeitsalltag sind gute Kenntnisse beider Sprachen. Von Vorteil bei der Arbeitsuche sind persönliche Kontakte vor Ort, Kenntnisse über Land und Leute sowie detaillierte Informationen über potenzielle Arbeitgeber. Liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, sollte man diesen von einem Sachverständigen prüfen lassen. Einreisen sollte man erst dann, wenn die offizielle Arbeitsbewilligung erteilt worden ist. Die Arbeitsbewilligung sollte man sich vom Arbeitgeber vorlegen lassen.

Einen Job in Mexico finden

Die Löhne in Mexiko liegen in den meisten Fällen deutlich unter dem deutschen Durchschnittseinkommen. Erwerbstätige, ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Sie beträgt maximal 35 Prozent beträgt. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist in Mexiko unerlässlich.

Links:

  • http://www.auswaertiges-amt.de – Länderinformationen Auswärtiges Amt
  • http://www.mexiko.diplo.de/ – Deutsche Botschaft in Mexiko
  • http://www.embamex.de/ – Mexikanische Botschaft
  • http://www.camexa.com.mx/ – Deutsch-Mexikanische Außenhandelskammer

Kanada

Kanada heißt jedes Jahr Tausende neue Einwanderer willkommen, aber es wird darauf geachtet, dass gut qualifizierte Personen immigrieren, die über ausreichende finanzielle Mittel und eine gute Gesundheit verfügen. In Kanada sind derzeit Ingenieure, Techniker und Mediziner, aber auch ausgebildete Handwerker besonders gefragt. Und die Branchen Biotechnologie, Automobilindustrie, Informationstechnologien, Telekommunikation, Luft- und Raumfahrt, Landwirtschaft und Holzwirtschaft boomen reglerecht.

Einreise und Aufenthalt

Wenn man sich erst einmal in Kanada umschauen und Kontakte knüpfen möchte, kann man als Tourist einreisen und somit in der Regel 6 Monate in Kanada verbringen. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nur in Ausnahmefällen möglich, er muss mindestens 3 Wochen vor dem planmäßigen Ablauf Ihres Urlaubes beantragt werden. Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen kein Touristenvisum.

Möchte man jedoch in Kanada für eine bestimmte Zeit arbeiten, braucht man eine gültige Arbeitserlaubnis. Jedes Jahr kommen 90.000 Arbeitnehmer aus der ganzen Welt nach Kanada, um hier zu Arbeiten. Damit man eine Arbeitserlaubnis beantragen kann, muss man jedoch ein Stellenangebot nachweisen, welches vom Human Ressources Development Canada (HRDC) bestätigt werden muss. Hat der HRDC bestätigt, dass sie als Ausländer die Position besetzen dürfen, kann die Arbeitserlaubnis beim „Citizenship and Immigration Canada“ (CIC) beantragt werden. Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: der sogenannten “Business Visitor”. Er besucht Kanada aufgrund internationaler geschäftlicher Belange und tritt nicht in den kanadischen Arbeitsmarkt ein. Der hauptsächliche Arbeitsort liegt außerhalb Kanadas. Deshalb dürfen die „Business Visitors“ in Kanada ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.

Für einen unbegrenzten Aufenthalt in Kanada, muss man einen Antrag auf „permanent residence“ stellen. Man kann entweder als Investor oder als Unternehmer einwandern, muss allerdings über weitreichende Geschäftserfahrung und das entsprechende Kapital verfügen. Es besteht auch die Möglichkeit als Selbständiger oder als “skilled worker” eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Zulassungsvoraussetzungen um als “skilled worker” zu arbeiten, ist eine Kombination aus Ausbildung, Berufserfahrung, Englisch- und/oder Französischkenntnissen, persönlicher Eignung sowie anderer Faktoren, die mit einem Punktesystem bewertet werden. Die beruflichen Fähigkeiten müssen natürlich auf dem kanadischen Arbeitsmarkt gefragt sein. Man muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 15 Monaten rechnen, wenn alles gut geht.

Australien

Da die beruflichen Fähigkeiten zu den maßgeblichen Einwanderungskriterien zählen, veröffentlicht die Regierung, eine Liste mit Berufen, die in Australien sehr nachgefragt sind. Diese Liste wird ständig aktualisiert, man sollte sich diese also bei Interesse ansehen. Gesucht werden, IT-Fachmänner und selbständige Unternehmer sowie Ärzte, Pflegepersonal und Apotheker. Auch Elektroingenieure, Anwälte und ausgewählte handwerkliche Berufe sind vielverlangte Berufsgruppen. Wenn man älter als 45 Jahre ist, könnte es schwierig werden einen Job zu finden. Das Beherrschen der englischen Sprache ist natürlich Voraussetzung. Ein spezieller Punktetest gibt über Englischkenntnisse, Schulbildung, Werdegang und Vermögensverhältnisse Auskunft der Einreisewilligen und er ist Voraussetzung für ein Langzeit-Visum. Eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Studium oder auch langjährige Berufserfahrung sind von Vorteil. Wer eben zu Arbeitszwecken nach Australien einreisen möchte, benötigt ein spezielles Aufenthaltsvisum mit Arbeitsgenehmigung. Die Beantragung des Visums ist äußerst kostspielig und zeitaufwendig. Je nach Art des Antrags ist ein halbes Jahr Wartezeit keine Seltenheit und die Kosten können mehrere Hundert Euro betragen, die bei einem, negativen Bescheid nicht zurückbezahlt werden.

Einen Job in Australien finden

Es gibt verschiedene Visa, je nach Fall, diese müssen ebenfalls auf unterschiedlichen Formblättern beantragt werden. Genaue Auskünfte hierüber erhalten Sie über die australische Botschaft in Berlin. Jedes Jahr werden für Ferienarbeitsaufenthalte mehrere tausend Visa ausgestellt. Mit diesem Working-Holiday-Visum kann man bis zu 12 Monaten in Australien bleiben. Jedes Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber darf längstens drei Monate dauern. Man sollte dafür zwischen 18 und 30 Jahren sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und über ein Reisebudget von 5.000 AUS$ (etwa 2.900 Euro) verfügen.

Links:

  • http://www.australien-info.de/index.html – Infos rund um Australien
  • http://www.australien-ausbildung.com/ Auslandsstudium, Auslandspraktikum, Ausbildung im
  • Ausland, Schüleraustausch, Work and Travel, Au Pair, Sprachreisen, Jobvermittlung uvm.
  • http://www.germany.embassy.gov.au/ – Australische Botschaft – Visabestimmungen
  • http://www.immi.gov.au/ – Einreisebestimmungen
  • http://www.australien-info.de/daten-arbeiten.html – Australien Infos – Jobs & Ferienjobs
  • http://www.careerone.com.au/ – Employment Opportunities Australia
  • http://www.travelworks.de/australien/index.php – Work & Travel
  • www.excalibur2002.de – toller Reisebericht – Quer durch Australien
  • http://www.stepin.de – Work & Travel
  • Infos zum Arbeiten im Ausland, Praktika, Au Pair in Australien und Neuseeland

Neuseeland

Auch Neuseeland hat mit dem Problem der Arbeitslosigkeit zu kämpfen, trotzdem werden jedoch Vertreter einiger Berufsgruppen gesucht. Im IT-Bereich stehen die Chancen gut, einen Arbeitsplatz zu finden, ebenso werden im Handwerk und in der Tourismusbranche qualifizierte Mitarbeiter gesucht.

Einreise und Aufenthalt

Eine Beantragung eines Visums ist für jeden Aufenthalt Voraussetzung. Bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss man sich entweder für ein Touristenvisum oder ein „Work Permit“ entscheiden. Wenn man in Neuseeland eine Existenz gründen oder einen Betrieb übernehmen möchte, so wird ein “Long Term Business Visa” beantragt. Somit haben sie vorerst eine Arbeitserlaubnis für 9 Monate, die später auf drei Jahre verlängert werden kann. Ein Visum genannt „Employees of Relocating Business“, welches eine Arbeitserlaubnis von 24 Monaten ermöglichst, benötigt man, wenn die Firma bei der man beschäftigt ist, eine Zweigstelle in Neuseeland aufbaut. Wenn dies nicht zutrifft und man auch kein Investor ist, benötigt man das Standardformular „Application to work in New Zealand“. Bei der Beantragung eines Arbeitsvisums in Neuseeland, muss der Antragsteller ein Jobangebot von einem neuseeländischen Arbeitgeber vorweisen. Dieser Arbeitgeber muss jedoch vorher alles versucht haben, um einen geeigneten neuseeländischen Angestellten zu finden. Der Erhalt des Arbeitsvisums ist an ein Punktesystem geknüpft, welches berufliche Qualifikationen und Erfahrungen, Englischkenntnisse und den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers prüft.

Mit dem Erhalt dieses Visums, kann man für längstens drei Jahre in Neuseeland wohnen und arbeiten. Danach kann ein neues Visum beantragt werden, grundsätzlich gibt es keine Begrenzung, wie oft es beantragt werden kann. Jobsuche und Bewerbung Vorhandene Kontakte können genauso wie das Durchforsten der Jobbörsen im Internet der Schlüssel zu einem Job in Neuseeland sein.

Man sollte sich möglichst vor der Abreise bei der „New Zealand Qualifications Authority“ (http://www.nzqa.govt.nz/about/index.html) melden, denn viele Arbeitgeber legen auf die, von dieser Organisation vorgenommene Einstufung nach akademischen und wirtschaftlichen Fähigkeiten der Person, wert. Zur Ausübung einiger Berufe, wie z.B. bei Ärzten und Anwälten, wird eine Registrierung benötigt, ohne die sie nicht eingestellt werden können. Ihre Bewerbungsunterlagen sollten aus einem übersichtlichem Lebenslauf und einem kurzen Anschreiben bestehen. Zeugnisse und Referenzschreiben können auch erst bei Anforderung zugesandt werden.

Links:

  • http://www.nzembassy.com – Allgemeine Informationen einschließlich Infos zur Beantragung des Visums bei der neuseeländischen Botschaft:
  • http://www.immigration.govt.nz/migrant/ – Immigrationsservice Neuseeland
  • http://www.dol.govt.nz/ – Department of Labour – Arbeitsbedingungen
  • http://www.nzvillage.com/ . Neuseelands Ratgeber und Community

Namibia

Grundsätzlich wurde die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Namibia deutlich eingeschränkt, da die spärlich vorhandenen Arbeitsplätze in erster Linie mit Einheimisc

Visa und Einreisegenehmigungen

Eine Einreisegenehmigungen ist in folgenden Fällen notwendig:

  • befristerter und dauerhafter Aufenthalt in Namibia
  • Studienaufenthalt in Namibia

Arbeitsaufenthalt von ausländischen Personal in Namibia (auch kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen)
Touristen, die nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses der Schengener Staaten sind

Links:

  • www.namibia-forum.ch das große Namibia Forum
  • Hier können Sie alle wichtigen Formular downloaden (Visa-Antrag, Arbeitserlaubnis…)
  • Namibia-Facts.de – alles rund um das Land Namibia

Die Webseite outofgermany.de existiert leider nicht mehr. Wir haben hier die wichtigsten Infos für Sie mittels des Internet Archives (Wayback Machine) gesichert.

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